Tipps für die Begutachtung


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Die Anwesenheit einer Vertrauensperson bei dem Termin ist empfehlenswert

Darüber hinaus können im Vorfeld bereits wichtige Dokumente zusammengestellt werden: 

  • Medikamentenliste oder Medikationsplan

  • Täglich genutzte Hilfsmittel  

  • Vorhandene Arzt- und Krankenhausberichte der letzten 12 Monate

  • Pflegedokumentation, falls ein häuslicher Pflegedienst in Anspruch genommen wird

  • Wenn es eine regelmäßige Pflegeperson gibt, sollte auch diese vor Ort sein

Module der Pflegebegutachtung

Welchen Pflegegrad man erhält, richtet sich danach, wie selbstständig man ist und über welche Fähigkeiten man noch verfügt. Der Fokus liegt auf den verbliebenen Ressourcen. Die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) mithilfe von 6 Modulen. 

Die Module sind bestimmt durch folgende Kriterien:

Mobilität

Es wird geschaut, wie selbstständig die Person ist, kann sie alleine im Bett die Position wechseln, sicher sitzen, sich innerhalb der Wohnung fortbewegen, Treppen steigen, usw.

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Hier geht es darum, wie gut sich die Person im Alltag orientieren kann, sich räumlich und zeitlich zurechtfinden, selbst Gespräche führen, usw. 

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Beispiele für dieses Modul sind: Ist die Person nachts unruhig, ängstlich oder depressiv, wehrt sie sich gegen pflegerische Maßnahmen, u.Ä. 

Selbstversorgung

Bei diesem Modul wird bestimmt, ob die Person sich noch allein waschen, ankleiden, essen und trinken und die Toilette benutzen kann.  

Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen

Kann die Person ärztlich angeordnete Maßnahmen selbstständig ausführen, Medikamente einnehmen, den Blutzuckerspiegel messen und bewerten oder Arztbesuche wahrnehmen, u.Ä.

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt

Ist die Person in der Lage, ihren Tagesablauf selbst zu gestalten, sich zu beschäftigen oder mit anderen Menschen in Kontakt zu treten?

Für jedes Kriterium werden Punkte vergeben. Diese dokumentieren, wie selbstständig jemand ist. Am Ende des Moduls wird die Summe gebildet. Jedes Modul wird unterschiedlich gewichtet. Aus der Anzahl der gewichteten Punkte ergibt sich schließlich der Pflegegrad. Je weniger selbstständig die Person ist, desto höher ist die Punktzahl und damit auch der Pflegegrad. 

Anspruch auf Hilfe zur Pflege hat man, wenn eigene finanzielle Mittel nicht ausreichen. Weitere Voraussetzungen zum Anspruch auf Hilfe zur Pflege sind: 

  • Pflegebedürftigkeit

  • Die finanziellen Mittel aus anderen Versicherungen decken die Kosten der Pflege nicht oder nicht vollständig ab

  • Kein ausreichendes Vermögen 

 

Einkommen und Vermögen müssen entsprechend dem Sozialträger offengelegt werden.

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